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   BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95   

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BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95 (https://dejure.org/1996,941)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1996 - 11 VR 24.95 (https://dejure.org/1996,941)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1996 - 11 VR 24.95 (https://dejure.org/1996,941)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellungsabschnitt Staffelstein - Planfeststellung - Eisenbahnausbaustrecke - Eisenbahnneubaustrecke

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 14 GG, § 1 mit Anlage BSWAG, § 4 BSWAG, § 10 BSWAG, § 18 AEG, § 20 AEG, § 1 VerkPBG, § 5 VerkPBG, § 1 Fernverkehrswegebestimmungsverordnung
    Abschnittsbildung; Planrechtfertigung; gesetzliche Bedarfsfeststellung; Abwägungskontrolle; gemeindliche Planungshoheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Einwendungen einer Gemeinde wegen Verletzung der Planungahoheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 684 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Sie zwingt demgegenüber nicht dazu, beim Neubau dieser Strecke in Anwendung der Vorschriften des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes das Gebiet der Stadt zu durchqueren (so bereits ausdrücklich: BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 - <NVwZ 1994, S. 368/369>; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -).

    Im übrigen ist L. kein Knotenpunkt des Hauptfernverkehrsnetzes im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VerkPBG, weil dort nicht mindestens zwei Hauptfernverkehrsstrecken zusammentreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - ; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 a.a.O.).

    Im übrigen hat der Senat diese bereits im Beschluß vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 - auf das Vorliegen von Abwägungsfehlern untersucht, ohne solche festzustellen.

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Die Richtlinie des Rates der Europäischen Union über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Nr. 85/337/EWG vom 27. Juni 1985 (ABl. EG Nr. L 175 vom 5. Juli 1985 S. 40)) - UVP-Richtlinie - verbietet eine Planfeststellung in Abschnitten nicht (vgl. BVerwGE 98, 339 [BVerwG 08.06.1995 - 4 C 4/94]).

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt dementsprechend den Standpunkt, daß das Ergebnis behördlicher Ermittlungen, die im Anschluß an das Anhörungsverfahren stattgefunden haben, allenfalls Anlaß zu einer erneuten Auslegung geben kann, wenn nämlich die Behörde erkennt oder erkennen muß, daß ohne Offenlegung des Ermittlungsergebnisses Betroffenheiten nicht oder nicht vollständig geltend gemacht werden konnten (vgl. BVerwGE 98, 339 [BVerwG 08.06.1995 - 4 C 4/94]).

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 8. Juni 1995 (BVerwGE 98, 339 [BVerwG 08.06.1995 - 4 C 4/94]) bereits entschieden, die gesetzliche Feststellung des Ausbaubedarfs bedeute nicht, daß die Gerichte insofern jeglicher Pflicht zur Prüfung enthoben wären.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Der Gemeinde kommen nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen - die ihre Rechte selbst geltend zu machen haben - ein Schaden droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - ; BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 45.95 - <NVwZ 1996, S. 1021/1022>; BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - <DVBl 1996, S. 914>).

    Der unter Berufung auf ihre Planungshoheit gestellte Antrag einer Gemeinde auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses kann nur dann Erfolg haben, wenn entweder eine bereits konkretisierte Planung im Verfahren konkret dargelegt und von der Planfeststellungsbehörde nicht berücksichtigt wurde oder eine im einzelnen noch nicht konkretisierte gemeindliche Planung durch die angegriffene Fachplanung gänzlich verhindert oder grundlegend behindert würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Zudem wäre im Falle von Verfahrensmängeln zu berücksichtigen, daß diese nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anfechtungsklage nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne diese Fehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwGE 69, 256; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]; BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 11 VR 6.95 - ).

    Daß dabei im Eisenbahnrecht nicht jedem Planfeststellungsabschnitt eine eigenständige Verkehrsfunktion zukommen muß, hat der Senat bereits im Beschluß vom 21. Dezember 1995 (a.a.O.) entschieden.

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Der Gemeinde kommen nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen - die ihre Rechte selbst geltend zu machen haben - ein Schaden droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - ; BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 45.95 - <NVwZ 1996, S. 1021/1022>; BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - <DVBl 1996, S. 914>).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Unter diesem Gesichtspunkt ist zu prüfen, ob das Vorhaben bereits deshalb rechtswidrig ist, weil es den Zielen der jeweiligen Fachplanungsgesetze nicht entspricht und objektiv nicht erforderlich, d.h. nicht vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwGE 84, 123/130).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Denn mangels Geltung des Art. 14 GG für gemeindliches Eigentum entfällt jedenfalls im Anfechtungsprozeß gegen die Planfeststellung die umfassende objektiv-rechtliche Planprüfung, die ein privater Eigentümer beanspruchen könnte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 2.95 - Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 3).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94

    Vereinbarkeit von Vorschriften des Bundesschienenwegeausbaugesetzes mit Art. 28

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Damit hat der Bundesgesetzgeber den Bedarf im Sinne der Planrechtfertigung mit bindender Wirkung auch für die zur Rechtmäßigkeitskontrolle von Planfeststellungen berufenen Gerichte konkretisiert (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 - <NVwZ 1996, S. 261>).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 99.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Vorsaussetzungen für ein einheitliches

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, sind etwaige Anpassungsentscheidungen des Bundesgesetzgebers nach § 4 Bundesschienenwegeausbaugesetz abzuwarten, ohne daß die Rechtsprechung zuvor befugt wäre, entsprechende Entscheidungen an sich zu ziehen (vgl. dazu bereits Urteil des Senats vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 -).
  • BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 45.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95
    Der Gemeinde kommen nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen - die ihre Rechte selbst geltend zu machen haben - ein Schaden droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - ; BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 45.95 - <NVwZ 1996, S. 1021/1022>; BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - <DVBl 1996, S. 914>).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

  • BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93
  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde wegen mangelnder

  • BVerwG, 01.07.1993 - 7 ER 308.93

    Duldung von Erkundungsbohrungen auf einem Grundstück - Gewährung vorläufigen

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 A 1.85

    Zuständigkeit für den Feuerschutz im Mündungsbereich der Elbe - Unterhaltung des

  • BVerwG, 06.02.1997 - 11 A 42.96

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

  • BVerwG, 14.08.1996 - 11 A 42.96

    Notwendige Beiladung

  • BVerwG, 04.04.1996 - 11 A 21.96

    Notwendige Beiladung

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Dafür besteht indessen - wie ausgeführt - keine Rechtfertigung (vgl. noch VGH Mannheim, Urt. v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 -, Juris, Rn. 36; OVG Koblenz, Urt. v. 17.3.2005 - 1 C 11411/04 -, DVBl. 2005, 720 (nur Ls); das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings gelegentlich die Planrechtfertigung - ohne dies zu problematisieren - auf die Klage einer Gemeinde hin geprüft, vgl. Beschl. v. 30.12.1996 - 11 VR 24.95 -, UPR 1997, 153; Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 12.99 -, NVwZ 2001, 1160, 1161 f.).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Der Gemeinde kommen nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen, die ihre Rechte selbst geltend machen können, ein Schaden droht (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 24.95 - UPR 1997, 153 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde wegen mangelnder

    In den von der Klägerin durchgeführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren (BVerwG 11 VR 24.95 - Planfeststellungsabschnitt Staffelstein, BVerwG 11 VR 6.96 - Planfeststellungsabschnitt Coburg, BVerwG 11 VR 16.96 - Planfeststellungsabschnitt Südliche Anbindung Coburg) hat der Senat die Anträge der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen die zitierten Planfeststellungsbeschlüsse abgelehnt.

    Im Zuge des "Ursprungsverfahrens" BVerwG 11 A 65.95 (BVerwG 11 VR 24.95) hat der Berichterstatter aufgrund Beweisbeschlusses vom 11. Juni 1996 einen Augenscheins- und Erörterungstermin in Niederfüllbach durchgeführt.

    Dies hat der Senat bereits im Beschluß vom 30. Dezember 1996 (BVerwG 11 VR 24.95) im einzelnen dargelegt.

    b) Soweit die Klägerin Verfahrensfehler rügt und meint, für das Neubauvorhaben fehle es an der Planrechtfertigung, führt sie Argumente an, die bereits Gegenstand der von ihr durchgeführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren BVerwG 11 VR 24.95, 6.96 und 16.96 waren.

    Darüber hat der Senat mit eingehender Begründung im Beschluß vom 30. Dezember 1996 (BVerwG 11 VR 24.95) entschieden.

  • BVerwG, 06.02.1997 - 11 A 42.96

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

    Für die Planfeststellungsabschnitte Staffelstein (Baukilometer 0, 0 bis Baukilometer 18, 03) und Coburg (Baukilometer 18, 03 bis Baukilometer 34, 24) - zum letztgenannten Abschnitt gehört auch die nördliche Verbindungskurve Coburg - sind Planfeststellungsbeschlüsse ergangen, die die Antragstellerin gleichfalls anficht (BVerwG 11 A 65.95/11 VR 24.95 und BVerwG 11 A 21.96/11 VR 6.96).

    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren BVerwG 11 VR 24.95 hat der Senat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß Staffelstein mit Beschluß vom 30. Dezember 1996 zurückgewiesen.

    Mit denselben Argumenten wie im Verfahren BVerwG 11 A 65.95/11 VR 24.95 (Planfeststellungsabschnitt Staffelstein) beruft die Antragstellerin sich darauf, der angefochtene Planfeststellungsbeschluß müsse im Hauptsacheverfahren aufgehoben werden, weil er verfahrensfehlerhaft zustande gekommen und im übrigen für das Projekt einer Eisenbahn-Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt die Rechtsvoraussetzung der Planrechtfertigung nicht gegeben sei.

    Der Senat hat bereits in dem Beschluß vom 30. Dezember 1996 (BVerwG 11 VR 24.95) mit eingehender Begründung entschieden, daß dies nicht zutrifft.

  • BVerwG, 06.02.1997 - 11 VR 6.96
    In den Verfahren für die Planfeststellungsabschnitte Staffelstein und Südliche Verbindungskurve Coburg sind Planfeststellungsbeschlüsse ergangen, die die Antragstellerin gleichfalls anficht (BVerwG 11 A 65.95/11 VR 24.95 und BVerwG 11 A 42.96/11 VR 16.96).

    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren BVerwG 11 VR 24.95 hat der Senat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß Staffelstein mit Beschluß vom 30. Dezember 1996 zurückgewiesen.

    Mit denselben Argumenten wie im Verfahren BVerwG 11 A 65.95/11 VR 24.95 (Planfeststellungsabschnitt Staffelstein) beruft die Antragstellerin sich darauf, der angefochtene Planfeststellungsbeschluß müsse im Hauptsacheverfahren aufgehoben werden, weil er verfahrensfehlerhaft zustande gekommen und im übrigen für das Projekt einer Eisenbahn- Neubaustrecke Ebensfeld - Erfurt die Rechtsvoraussetzung der Planrechtfertigung nicht gegeben sei.

    Der Senat hat bereits in dem Beschluß vom 30. Dezember 1996 (BVerwG 11 VR 24.95) mit eingehender Begründung entschieden, daß dies nicht zutrifft.

  • BVerwG, 26.10.2005 - 9 A 33.04

    Klagen gegen Teilstück der B 178 n abgewiesen

    Als evident unsachlich wäre dies nur anzusehen, wenn nachträgliche Veränderungen der Planungsgrundlage eingetreten und diese so gravierend wären, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd noch erreicht werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 BVerwG 11 A 99.95 Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 8 S. 34; Beschluss vom 30. Dezember 1996 BVerwG 11 VR 24.95 Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 23 S. 94).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2009 - 2 B 9.08

    Bundeswehr: Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei Zulassung der Nutzung

    Der Gemeinde kommen nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen, die ihre Rechte selbst geltend machen können, ein Schaden droht (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - 11 VR 24.95 - UPR 1997, 153, 154, m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.1998 - 11 A 10.98

    Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Eisenbahn- Ausbaustrecke Nürnberg -

    Daß das planfestgestellte Bauvorhaben "Schlömener Kurve" nicht auf der vorhandenen Stammstrecke Nürnberg - Marktredwitz - Hof liegt, ist ohne Bedeutung, weil die genannten Vorschriften keine Aussage über den genauen Verlauf der Strecke zwischen Nürnberg und Hof treffen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 24.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 23 m.w.N.) und das Bauvorhaben nach dem Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses und letztlich auch nach den Befürchtungen der Klägerin gerade dazu dient, zumindest einen Teil des Fernverkehrs der Verbindung Dresden - Nürnberg zukünftig über das Gebiet der Beigeladenen zu 2 und die Schlömener Kurve zu führen.
  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98

    Recht des Schienenverkehrs - Änderung des Schienennetzes und gemeindliche

    Daß das planfestgestellte Bauvorhaben "Schlömener Kurve" nicht auf der vorhandenen Stammstrecke Nürnberg - Marktredwitz - Hof liegt, ist ohne Bedeutung, weil die genannten Vorschriften keine Aussage über den genauen Verlauf der Strecke zwischen Nürnberg und Hof treffen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 24.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 23 m.w.N.) und das Bauvorhaben nach dem Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses und letztlich auch nach den Befürchtungen der Klägerin gerade dazu dient, zumindest einen Teil des Fernverkehrs der Verbindung Dresden - Nürnberg zukünftig über das Gebiet der Beigeladenen zu 2 und die Schlömener Kurve zu führen.
  • BVerwG, 26.10.2005 - 9 A 34.04

    Klagen gegen Teilstück der B 178 n abgewiesen

    Als evident unsachlich wäre dies nur anzusehen, wenn nachträgliche Veränderungen der Planungsgrundlage eingetreten und diese so gravierend wären, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd noch erreicht werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 BVerwG 11 A 99.95 Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 8 S. 34; Beschluss vom 30. Dezember 1996 BVerwG 11 VR 24.95 Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 23 S. 94).
  • BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 20.04

    Zuständigkeit für eine Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz -

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 44.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 21.04

    Wirksamkeit eines Planfeststellungsbeschlusses - Fehlerhaftes Handeln einer

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 1 CS 15.914

    Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für 29 Parabolantennen im

  • BVerwG, 26.10.2005 - 9 A 49.04

    Klagen gegen Teilstück der B 178 n abgewiesen

  • BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 33.04

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1577/03

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Landesmesse

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2426/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke

  • BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 37.04

    Ablehnung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1998 - 5 S 1/98

    Planfeststellung einer Straßenbahnlinie: Planrechtfertigung; Abweichung von einem

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96

    Sachlegitimation bei Veräußerung eines streitbefangenen Grundstücks;

  • VGH Hessen, 25.03.1997 - 14 A 111/91

    Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung - zum Dritten iSd AtG § 17 Abs 5

  • BVerwG, 26.02.2001 - 4 B 15.01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1687/95

    Bauliche Änderung einer Straße oder eines Schienenwegs als Ursache für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1997 - 5 S 1568/96

    Wesentliche Änderung öffentlicher Straßen oder Eisenbahnen; erheblicher baulicher

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99

    Straßenplanung - Lärmschutz im Baubereich

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 5 S 1839/95
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96

    Planfeststellung der Schienenwege von Eisenbahnen: Auswirkung auf die wegemäßige

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1997 - 5 S 3384/95
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